Wie funktioniert das Rentensystem in der Schweiz?

Wie funktioniert das Rentensystem in der Schweiz?

Das in 3 Säulen gegliederte Rentensystem wurde 1972 in die Bundesverfassung der Schweiz aufgenommen. Die 3 Säulen richten sich hauptsächlich an Senioren und Invalide.

Die erste Säule

Die erste Säule verspricht die Existenzsicherung der gesamten Bevölkerung im Bereich der Altersvorsorge(Altersvorsorge – und Hinterlassenenversicherung), dem Tod des Versorgers und dem Lohnausfall wegen Invalidität. Finanziert wird die erste Säule nach dem Umlageverfahren. Die Kosten werden zur Hälfte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt und betragen je 5,125 Prozent. Die obligatorische Krankenversicherung kann auch zur ersten Säule gezählt werden, weil die gesamte Bevölkerung dadurch obligatorisch für Kosten infolge eines Unfalls oder Krankheit versichert ist.

Die zweite Säule

Die zweite Säule kann als „berufliche Vorsorge bezeichnet werden, weil jeder Berufstätige hier automatisch versichert ist. Die zweite Säule dient dafür in Kombination mit der ersten Säule die Lebenserhaltungskosten sicher zu stellen. Mit der BVG(berufliche Vorsorge) ist ein Teilbereich der zweiten Säule gemeint. Dieser Teil wird auch umgangssprachlich als Pensionskasse bezeichnet. Hier kann der Arbeitgeber zwischen verschiedenen Anbietern wählen. Größere Unternehmen besitzen oft eigene Pensionskassen. Alle Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mehr als 21’330 CHF sind obligatorisch in der Pensionskasse ihres Arbeitgebers versichert. Selbständige können sich freiwillig versichern lassen. Der Betrag wird aufgrund des koordinierten Lohns ermittelt. Davon wird, je nach Alter, ein bestimmter Prozentsatz verwendet.

Die dritte Säule

Die Leistungen der dritten Säule sollen die Lücken der beiden anderen Säule schließen. Eine der guten Nachrichten: Die dritte Säule ist als einzige, der drei Säulen, freiwillig. Sie soll es ermöglichen den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung von Senioren oder Invalidität bei zu behalten. Es gibt Lösungen die von Versicherungen und Banken angeboten werden. Genaugenommen zählen auch private Banksparkonten zur dritten Säule. Man unterscheidet zwischen einer gebundenen und einer freien Vorsorge. Eine der schlechten Nachrichten von der freien Vorsorge ist, dass sie im Unterschied zur gebunden Vorsorge keine Steuerprivilegien hat und somit nicht vom besteuerbaren Gehalt abgezogen werden kann.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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